Wir unterstützen dich dabei
Einmal jährlich findet ein Teilhabegespräch statt, zu dem Bewohnerinnen und Bewohner, Eltern/gesetzl. Betreuer, Ansprechpartner der Wohngruppe und gegebenenfalls Therapeuten und Therapeutinnen und Lehrkräfte der Förderschule, eingeladen werden. Das Teilhabegespräch wird vom Case Manager koordiniert und geleitet. Im Teilhabegespräch werden die Ziele besprochen.
Sie sind die zentralen Ansprechpartnerinnen für alle Menschen, die am Teilhabemanagementprozess beteiligt sind: Für den Menschen mit Behinderung selbst, für die Leistungsträger, die Leistungen finanzieren, ebenso wie für die Menschen, die im Kardinal-von-Galen-Haus Leistungen erbringen.
Um Inklusion und Teilhabe zu verwirklichen, nutzen wir die ICF, das Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die ICF behandelt Behinderung als eine Beeinträchtigung, die nicht an sich Teilhabe verhindert, sondern erst in Wechselwirkung mit schwierigen Umweltfaktoren.
Eine wichtige Haltung in unserer Arbeit ist die Partizipation.
Das Einbeziehen der Bewohnerinnen und Bewohner, unter der Berücksichtigung ihres Alters, ihrer Entwicklung und ihrer Persönlichkeit, ist hierbei von besonderer Bedeutung.
Im Prozess der Teilhabeplanung werden, orientiert an den Wünschen und Zielen der Bewohnerinnen und Bewohner, die Bedarfe und Unterstützungsbedarfe besprochen und im Teilhabeplan festgehalten.
Der Teilhabeplan dient als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bewohnerin und Bewohner, Eltern und Unterstützern, sowie den Leistungsträgern.
Vereinfacht gesagt:
Behindert ist man nicht. Behindert wird man.
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